Auch Kinderwagen gehören zum Hausrat

Während die Kinder unter der Aufsicht der Eltern spielen, werden mitgebrachte Kinderwagen häufig zur leichten Beute für Diebe. Die Hausratversicherung der Württembergischen Versicherung AG kommt für den dadurch entstandenen finanziellen Schaden auf.

 

Wenn der eigene Hausrat verlorengeht, beschädigt oder gestohlen wird, kann das schnell teuer werden. Eine Hausratversicherung übernimmt die Kosten für notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen nach Schäden am Hausrat zum Beispiel aufgrund von Einbruchdiebstahl, Feuer oder Leitungswasser.

Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die dem Zuhause eine persönliche Note verleihen, wie etwa Möbel, Teppiche, Bekleidung, Elektrogeräte, die Golf-, Tennis- oder Camping­­ausrüstung und beruflich in der Wohnung genutzte Gegenstände. Die Hausratversicherung der Württembergischen schützt außerdem Kinderwagen sowie nicht motorgetriebene Gehwagen und Rollstühle vor den finanziellen Folgen von Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus und Verlust. Dieser Schutz gilt nicht nur in der als Versicherungsort angegebenen Immobilie, sondern auch auf Hausfluren oder außerhalb des bewohnten Grundstücks. Mit dem PremiumSchutz der Württembergischen sind Versicherungsnehmer darüber hinaus im Fall von Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Hotelzimmern weltweit abgesichert. Auch für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, kommt die Versicherung auf. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die versicherte Summe dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Dieser sollte regelmäßig mithilfe eines Versicherungsexperten überprüft werden.

Foto: Shutterstock

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