Cum-Ex-Steuerdeals: Verjährung statt Bestrafung?

Bei Cum-Ex-Geschäften schieben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin und her. Am Ende ist dem Fiskus nicht mehr klar, wem sie überhaupt gehörten.

Die Folge: Finanzämter erstatten Kapitalertragsteuern mehrfach, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Der Schaden zulasten des Staates soll in die Milliarden gehen. 2012 wurde den Cum-Ex-Deals mit einer Gesetzesänderung endlich der Riegel vorgeschoben.

Ermittler wollen Cum-Ex priorisieren

Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BdK) hält die Cum-Ex-Geschäfte für „das größte Wirtschaftsverbrechen der Nachkriegsgeschichte“.

BdK-Chef Sebastian Fiedler appellierte an die Landesregierung, dringend Personal aus anderen Bereichen abzuziehen und auf das Thema anzusetzen. Mindestens 30 bis 40 hoch spezialisierte Steuerfahnder fehlten, um den Berg an Verfahren zu bewältigen.

„Einige Verfahren konnten noch gar nicht angepackt werden – wenn da Tatbestände aus dem Jahr 2008 dabei sein sollten, haben wir Verjährungsprobleme“, warnte Fiedler.

„“Cum ex“ muss absolute Priorität haben – das hat die Landesregierung bislang vermissen lassen“, monierte er. „Notfalls müssen andere Dinge erstmal liegenbleiben, damit man bei „Cum ex“ endlich vorankommt.“

Seite drei: Wie reagierte die Regierung?

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