Taping: „Die Technik ist nicht das Problem“

Weitaus schwieriger als die Technik ist die konkrete praktische Umsetzung, sagten Klein und Heberlein. Dazu zählt nicht nur die Frage, wo eine unverbindliche Plauderei endet und die aufzeichnungspflichtige Beratung beginnt.

Auch zum Beispiel der richtige Umgang damit bei einer Vermischung des Gesprächs mit einer – nicht aufzeichnungspflichtigen – Versicherungsberatung, ist noch offen. Die rechtlichen Konsequenzen, falls der Vermittler der Aufzeichnungspflicht nicht nachkommt, sind ebenfalls vielfach noch ungeklärt, sagte Heberlein.

Sicher ist lediglich, dass dies keine Folgen für die Wirksamkeit der abgeschlossenen Verträge hätte. Klar ist auch, dass der Vermittler sich dann im Rahmen der jährlichen Prüfung auf einen Rüffel des WP und/oder der Aufsichtsbehörde einstellen muss, wobei sich hier wiederum die Frage stellt, wie die Kontrolleure von nicht aufgezeichneten Gesprächen erfahren sollen – und davon, ob deren Inhalt relevant war.

Verzicht auf Taping nicht erlaubt

Vor allem die Konsequenzen für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen werden sich erst im Laufe der Zeit herauskristallisieren, so Heberlein. An den generellen Aufklärungspflichten des Vermittlers oder Beraters ändere sich durch das Taping grundsätzlich nichts. Es sei aber nicht auszuschließen, dass es bei fehlenden Aufzeichnungen zu einer faktischen Beweislastumkehr komme, sagte Heberlein.

Ein Verzicht auf das Taping ist – Stand heute – künftig auch dann nicht erlaubt, wenn der Kunde die Aufzeichnung ausdrücklich ablehnt. „Dann muss das Telefonat abgebrochen werden“, betonte Klein. Die Beratung kann dann nur noch persönlich oder schriftlich erfolgen.

Persönliche Gespräche – im Büro des Vermittlers, beim Kunden oder auch an anderen Orten – sind nicht aufzeichnungspflichtig. Die schriftliche Beratung inklusive mobile Kommunikation etwa per SMS oder Whatsapp muss hingegen archiviert werden, betonte Klein. Und zwar so, dass sie dem Kunden zugeordnet wird und wieder auffindbar ist.

Seite 3: Thema „Zielmarkt“ aus dem Blick geraten?

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