Warum Votum einen Aufsichtswechsel ablehnt

Das Bundesfinanzministerium hat seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin vorgelegt und die betroffenen Berufsverbände zur Stellungnahme aufgefordert. Der Votum-Verband spricht sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich gegen die geplante Änderung in der Aufsichtsstruktur aus. 

Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes

Ein solch gravierender Eingriff in die funktionierende Kontrolle sei nicht erforderlich, da es keine systemischen Fehlentwicklungen und Missstände im Bereich der gewerblichen Anlagevermittlung gebe. Der Aufsichtswechsel führe auch nicht zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes oder zu besseren Kontrolle des einzelnen Anlagevermittlers. Die angestrebte Vereinheitlichung führe faktisch zu einer größeren Aufsplittung der Berufsaufsicht, da von den Finanzanlagenvermittlern häufig ebenfalls Tätigkeiten der Versicherungs- und Kreditvermittlung ausgeübt würden.

Nach Ansicht von Votum sollte daher alternativ zu der angestrebten Zuständigkeit der Bafin eine Bündelung der Zuständigkeiten bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern erfolgen, die auch eine dezentrale Überwachung der Anlagevermittler vor Ort gewährleisten könnten. Der erforderliche gesonderte Aufbau einer bisher nicht vorhandenen Abteilung bei der Bafin führe zu unkalkulierbaren Kostenbelastungen auf Seiten der betroffenen Berufsgruppe, welche zu einer Vervielfachung der Aufsichtskosten führten.

„Massiv überfordert“ 

Es existierten darüber hinaus Herausforderungen an den Finanzplatz Deutschland, insbesondere im Bereich der digitalen Geschäftsmodelle und Krypto-Währungen, die eine vertiefte Befassung der Bafin erforderlich machten. Es sei daher nicht sachgerecht, ihr Zusatzaufgaben in Bereichen zuzuführen, bei denen die Kontrolle in der Vergangenheit bereits funktioniert habe.

Zudem sei zu befürchten, dass durch einen weiteren regulatorischen Eingriff – nachdem bereits durch die Umsetzung von Mifid II und des Geldwäschegesetzes kurz aufeinander regulative Maßnahmen erfolgt seien – die betroffene Berufsgruppe der Anlagevermittler massiv überfordert werde, was zur Berufsaufgabe und zu einem Rückgang des Beratungsangebots an breite Bevölkerungsschichten führe. (kb)

Foto: Martina van Kann

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