Maklercourtage ein Jahr nach Einführung: Schöne Bescherung oder Segen?

Immobilienmalerin zeigt Pärchen ein Anwesen
Foto: Shutterstock

Vor einem Jahr ist die Neuregelung der Maklercourtage in Kraft getreten. Was hat sich seitdem für Immobilienverkäufer, -käufer und -makler geändert? Eine Einschätzung von Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter von Remax Germany

Die am 23.12.2020 in Kraft getretene Neuregelung der Makler-Courtage ist ein absoluter Gewinn für den deutschen Immobilienmarkt. Sie hat für eine einheitliche Handhabung der Makler-Provision in ganz Deutschland gesorgt und hat sich bewährt, denn sie ist sehr ausgewogen.

Die Neuregelung hat den Maklerberuf weiter professionalisiert. Unqualifizierte Makler, die zur Erlangung eines Auftrags ihre Dienste honorarfrei angeboten und dafür ihre Provision auf den Käufer abgewälzt hatten, sind aus dem Markt gedrängt worden.

Mit der Neuregelung wurde ein Standard geschaffen, mit dem im aktuellen Verkäufermarkt der schwächeren Partei geholfen wird: Gewinner ist der Käufer, denn er teilt sich jetzt die Provision mit dem Verkäufer, was vorher nicht – jedenfalls nicht bundesweit – der Fall war.

Durch die Neuregelung sind die Kaufnebenkosten für Immobilienkäufer gesunken. Nach einer Remax-eigenen Erhebung ist die Käuferprovision in jenen Bundesländern, in denen die Maklerkosten traditionell bisher nicht geteilt wurden, durchschnittlich um rund 2 Prozentpunkte gefallen.

Der Privatverkauf, also der Verkauf ohne Makler, hat lediglich um rund 1 Prozent zugenommen – das ist deutlich weniger als von vielen erwartet. Die durchschnittliche Maklerprovision ist etwas zurückgegangen: der Makler bekommt in der Regel nicht mehr als 3 Prozent vom Verkäufer und 3 Prozent vom Käufer.

Grundsätzlich haben sich zwei Modelle herauskristallisiert. Modell A: Der Makler vereinbart im Maklervertrag mit dem Verkäufer das Ziel eines Provisionssplits (in der Regel 3 Prozent zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer je Partei) und dass er mit dem späteren Käufer ebenfalls einen Maklervertrag mit demselben Courtage-Satz abschließt. Modell B: Der Makler schließt ausschließlich mit dem Verkäufer einen Maklervertrag ab und vereinbart eine Gesamtprovision von in der Regel 6 Prozent zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Außerdem vereinbart der Makler mit dem Verkäufer eine Doppeltätigkeit zur Suche eines Käufers. Der Verkäufer kann jedoch später entscheiden, ob er einen Teil der Provision (maximal bis zur Hälfte) auf den Käufer abwälzt. 

Nach einem Jahr Neuregelung ist ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten: Makler und Verkäufer haben sich an die Aufteilung der Courtage gewöhnt, insbesondere in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und (teilweise) Niedersachsen, in denen die Maklergebühr vor der Neuregelung nicht zwischen Käufer und Verkäufer hälftig geteilt wurde.

Alles in Allem lässt sich ein Jahr danach sagen: Die Neuregelung ist ein Segen für den deutschen Immobilienmarkt!

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments