Direktbank ING: Kontokündigung bei Nichtzustimmung zu Gebühren

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Die ING Diba holt sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun die Zustimmung der Kunden zu den neuen Konditionen ein. Kunden, die die Zustimmung verweigern, droht die Kündigung der Konten.

Mit Kontogebühren und Verwahrentgelten hat die Direktbank ING auf das Zinstief reagiert – nach dem jüngsten BGH-Urteil zu Bankgebühren holt das Institut nun die Zustimmung von Millionen Kunden dazu ein. Den Großteil der Kunden will das Institut ab Ende November auf digitalem Wege kontaktieren, gelten sollen die neuen Konditionen für diese Kunden dann ab dem 1. März 2022.

„Am Ende brauchen wir die Zustimmung der Kunden, um weiter mit ihnen zusammenzuarbeiten“, betonte ING-Deutschland-Chef Nick Jue im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt. „Bei Kunden, die nicht zustimmen, behalten wir uns in einem letzten möglichen Schritt eine Kündigung der Konten vor.“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach die Institute von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.

Die Direktbank ING zählte in Deutschland und Österreich zum Ende des ersten Halbjahres 9,2 Millionen Kunden. Ende 2020 waren es noch 9,53 Millionen, das Institut hat jedoch den Ausstieg aus dem Privatkundengeschäft in Österreich beschlossen und verliert daher dort Kunden. (dpa-AFX)

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