Banken setzen Urteile noch nicht um

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe wurden bislang von den Kreditinstituten noch nicht umgesetzt. Bereits Ende November 2004 hatte der BGH entschieden, dass Banken und Sparkassen keine gesonderte Gebühr für Überträge einzelner Wertpapierposten oder kompletter Depots erheben dürfen (Az: XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04). Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland wurden jedoch manchen Kunden seitdem Übertragsgebühren berechnet. Als Grund wurde dabei genannt, dass noch die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden solle, die nun allerdings vorliegt.

Demnach werden Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn ein Entgelt für die Herausgabe ihrer verwahrten Wertpapiere erhoben wird. Die Rückgabe der Papiere sei eine gesetzliche Pflicht und keine extra zu vergütende Leistung.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments