Kompromiss bei VVG-Informationspflichtenverordnung in Sicht

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat in einem inoffiziellen Schreiben an einen Bundestagsabgeordneten, das dem Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V. vorliegt, versichert, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies hatte die Branche nach dem bisherigen Entwurf zur VVG- Informationspflichtenverordnung ist in Bezug auf Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen wie auch in Bezug auf Krankenversicherungen befürchtet. Demnach sollten der jeweilige Versicherer den Versicherungsnehmer über die Höhe der Kosten für die Vermittlung und den Abschluss des Vertrages, soweit diese nicht gesondert in Rechnung gestellt werden, in Euro und Cent informieren.

Der AfW hatte sich vehement gegen diese Regelung ausgesprochen. Auf eine schriftliche Anfrage an die Bundesjustizministerin Zypries, habe diese nun geantwortet: ? (…)kann ich Ihnen versichern, dass Makler oder Angestellte eines Versicherungsunternehmens nicht zur Offenlegung ihrer Einkünfte gezwungen werden sollen. Dies ist keineswegs Ziel der Verordnung (…) Nach den Gesprächen, die ich selbst und die meine Mitarbeiter geführt haben, zeichnet sich, auch um den von Ihnen dargestellten Konflikt zu entschärfen, als Kompromisslösung ab, dass dem Kunden die in die Prämien einkalkulierten Kosten mitgeteilt werden müssen. Zu der von Ihnen befürchteten Bekanntgabe konkreter individueller Vergütungsbestandteile oder Provisionen kommt es damit nicht.?

Was jedoch wie geplant kommen soll, ist díe Offenlegung der vom Versicherungsunternehmen kalkulierten Kosten in der Prämie für die Vermittlerprovision. Diese muss jedoch nicht zwangsläufig identisch mit der des Maklers sein.

Sollte es tatsächlich zu der nun avisierten Änderung des Verordnungsentwurfes kommen, wäre das Problem der centgenauen Offenlegung der Courtagen des Vermittlers vom Tisch. Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth kommentiert: ?Es ist sehr zu hoffen, dass Frau Zypries nicht wieder auf den alten Entwurf zurückkommt. Der Wettbewerbsnachteil der unabhängigen Versicherungsmakler wäre erheblich.

Der AfW bleibt jedoch bei seiner Forderung an die Politik, den Ausweis der Kostenin Euro und Cent völlig aufzugeben. Es bleibt ansonsten eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Finanzprodukten, bei welchen ein Ausweis der Kosten in Euro nicht erforderlich ist.? (ol/aks)

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