AfW: „Alte-Hasen-Regelung auch für Kapitalanlagevermittler“

Die Diskussionen um die Regulierung der Anlageberatung reißen nicht ab. Jetzt rät der Bundesverband der Finanzdienstleister (AfW) den Vermittlern von Kapitalanlagen, sich rechtzeitig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung zu beschaffen.

Rottenbacher_Frank_AfWDem AfW zufolge wird nicht mehr nur über eine Regulierung diskutiert, sondern Signale aus den Fachministerien und der Regierungskoalition weisen darauf hin, dass die Regulierung komme.

In diesem Zusammenhang setzt sich der AfW für eine Alte-Hasen-Regelung ein, die analog dem des Versicherungsvermittlerrechts entsprechen würde. Das würde in der Praxis bedeuten, dass Vermittler von Kapitalanlagen, die seit einem bestimmten Zeitraum ihre Tätigkeit ausführen, möglicherweise von einem Sachkundenachweis befreit würden.

Sollte diese Regel eingeführt werden, würde unter anderem die Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung zum Nachweis für die Tätigkeitsdauer in der Fondsvermittlung werden, heißt es in der Mitteilung.

Vergleichbar der Versicherungsvermittlerverordnung würde ein Stichtag veröffentlicht. Wer dann nachweisen kann, dass er seit diesem Datum ununterbrochen Anlageprodukte vermittelt, könnte von einer noch zu installierenden Sachkundeprüfung befreit werden.

„Wir raten dringend jedem Finanzdienstleister zu überprüfen, ob er für seine Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34c Gewerbeordnung benötigt und diese dann gegebenenfalls umgehend zu beantragen. Dies kann nun auch vor dem Hintergrund einer Stichtagsregelung wichtig werden“, empfiehlt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

„Denn wer im Rahmen der Registrierung seine Berufsdauer nachweisen muss, wird kein Datum vor der 34c-Genehmigung angeben können. Tut er es doch, hat er eine Ordnungswidrigkeit begangen.“ so Rottenbacher weiter.

Alle Kapitalanlagevermittler seien aufgerufen, sich rechtzeitig zu informieren und Gedanken zu machen, wie sie auch im Bereich der Kapitalanlagevermittlung Anforderungen wie Mindestqualifikation, Dokumentationsverpflichtungen sowie Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erfüllen können.

Bereits am 18. Dezember könnte Bewegung in die Diskussion kommen, denn Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat nach den Expertengesprächen im Sommer erneut die Verbandsvertreter zum Austausch geladen. (ks)

Foto: AfW

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