Beraterregister der Banken soll als Sünderkartei herhalten

Bankberater sollen künftig in einem Register bei der Bafin erfasst werden – so die Pläne der Bundesregierung zum Anlegerschutz. Der Bankenverband kritisierte das Konzept zuletzt stark. Doch jetzt soll nicht nur der Berater selbst eingetragen werden, sondern auch seine Verfehlungen in der Beratung. Welche Möglichkeiten die Geldinstitute haben, um dem entgegenzuwirken.

SchuldigNach Informationen der Unternehmensberatung Steria Mummert soll das Register prinzipiell ähnlich dem Punkteregister für Autofahrer in Flensburg aufgebaut werden. Darin würden Kundenbeschwerden erfasst, die Sanktionen ermöglichen, um einer Falsch- und Fehlberatung entgegenzuwirken.

Die Geldinstitute müssten proaktiv reagieren und zwar in Form von konkreten Vorgaben für ihre Mitarbeiter, so die Einschätzung der Unternehmensberatung. Um Negativeinträge im Register zu verhindern, könne beispielsweise eine Anpassung der Beratungsprozesse und -software vorgenommen werden.

“Kein Institut kann es sich leisten, bei der Bafin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen“, sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. Bisher ließen die Beratungsprozesse und eingesetzten Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen, so Deckers weiter. (ks)

Foto: Shutterstock

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