Neue Anlegerschutzregeln: Bankberater schlecht informiert

Die Bankberatung ist im Zuge der Finanzkrise heftig in die Kritik und ins Visier der Regulierer geraten. Am Ende unzähliger Debatten stand die jüngste Gesetzesnovelle zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Viele der Berater wissen jedoch nicht, womit sie es zu tun haben.

Fragezeichen Beratung

Etwa 300.000 Bankberater sind in Deutschland von den regulatorischen Verschärfungen betroffen. Doch die meisten fühlen sich nicht ausreichend informiert. Das belegen die Ergebnisse der von Cash. als Medienpartner unterstützten Studie „Anlageberatung in Deutschland – The Bankers‘ View“, für die das PFI Private Finance Institute der EBS Business School bundesweit 1.400 Bankberater befragt hat.

Die eingeräumten Wissenlücken verwundern angesichts des Eifers, mit dem Branchenverbände gegen strengere Regeln, insbesondere die Einführung des Beraterregisters, gekämpft haben. Wenn man den Umfrage-Ergebnissen traut, investieren die Institute wesentlich weniger Mühe, wenn es um die Aufklärung ihrer eigenen Angestellten geht.

So fühlt sich die Hälfte der Teilnehmer schlecht bis sehr schlecht darüber informiert, dass Falschberatung künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und somit mit Bußgeldern sanktioniert werden kann. Das gleiche gilt für die Möglichkeit der Finanzaufsicht Bafin, bei Verstößen gegen anlegerschützende Vorschriften eine bis zu zweijährige Berufssperre zu verhängen. Lediglich ein Viertel der Befragten gibt an, gut bis sehr gut über diese neuen Regeln informiert zu sein. Selbst beim oft und kontrovers diskutierten Beraterregister trifft dies lediglich auf 30 Prozent der Teilnehmer zu.

Dabei scheint es sich vor allem um ein brancheninternes Kommunikationsproblem zu handeln. So bekunden 70 Prozent der befragten Berater starkes bis sehr starkes Interesse an der regulatorischen Entwicklung. Weitere 25 Prozent interessieren sich immerhin noch mäßig dafür.

Auf die Frage, wie ihre Institute auf die veränderten Vorschriften reagieren, nannten 47 Prozent Schulungsmaßnahmen, 44 Prozent die Überarbeitung von Beratungsprozessen und 40 Prozent den Ausbau von Compliance-Maßnahmen. (hb)

Foto: Shutterstock

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