Erbschaftsteuer vermeiden – die drei besten Tipps

Dieses Recht, mit dem der Schenker die Immobilie weiter bewohnen, aber auch vermieten kann, wird mit einer Grundbucheintragung gesichert. Es gilt damit gegenüber jedermann, auch wenn die Immobilie verkauft wird. Auch steuerlich ist die Immobilienübertragung mit Nießbrauchsvorbehalt besonders günstig, weil der Kapitalwert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abgezogen werden kann.

Schenkungen an den Ehegatten vorteilhaft

Auch Schenkungen an den Ehegatten können vorteilhaft sein – insbesondere die Übertragung des Familienwohnheims. Die Schenkung des selbst genutzten Hauses oder der selbst genutzten Wohnung sind nämlich völlig steuerfrei, ohne Anrechnung auf den Freibetrag des Ehegatten.

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Im Gegensatz zur Steuerbefreiung im Erbfall gilt bei einer Schenkung des Familienwohnheims an den Ehegatten auch nicht die Fortnutzungsfrist von zehn Jahren, das heißt der Beschenkte kann ausziehen, wann er will.

Weitere Vorsorgemaßnahmen zu Lebzeiten sind Heirat oder auch eine Adoption. Damit kann ein geliebter Mensch aus der Steuerklasse III mit Steuersätzen ab 30 Prozent und einem Freibetrag von 20.000 Euro in die günstigste Steuerklasse I mit hohen Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen ab sieben Prozent katapultiert werden.

Natürlich sollte niemand so persönliche Entscheidungen nur aus steuerlichen Gründen treffen. Doch wer damit ohnehin liebäugelt, mag sich von den steuerlichen Gesichtspunkten womöglich endgültig überzeugen lassen.

2. Kluge Testamentsgestaltung

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