Patientenverfügung: Acht zentrale Aspekte

Eine Patienten­verfügung regelt wie jemand medizinisch behandelt werden möchte, wenn er durch einen Unfall oder alters­bedingt seinen Willen nicht mehr äußern kann. Das Verbrauchermagazin Finanztest hat die wichtigsten Punkte rund um die Patientenverfügung zusammengestellt.

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Patientenverfügungen sollten regelmäßig durch Datum und Unterschrift aktualisiert werden.

In der aktuellen Ausgabe von Finanztest (1/2017) hat sich das Magazin mit der Patienten­verfügung beschäftigt. Folgende Punkte sollten vor, bei und nach Erstellung des Dokuments berücksichtigt werden:

Selber aktiv werden
Wer sich für eine Patientenverfügung entscheide, müsse selbst aktiv werden, da das Gesundheitssystem laut dem Verbrauchermagazin keine Beratungsleistung vorsehe. Der Betroffene solle sich Zeit nehmen und sich in Ruhe mit seinen Wertvorstellungen zu Leben, Tod und lebensverlängernden oder -verkürzenden Maßnahmen auseinandersetzen.

Hausarzt ins Vertrauen ziehen
Der Interessent sollte die Erstellung einer Patientenverfügung mit seinem Hausarzt besprechen und sich von diesem ausführlich beraten lassen. Zudem sei es sinnvoll, sich von dem bevollmächtigten Angehörigen zu dem Termin begleiten zu lassen. In dem von Finanztest vorgestellten Fall zahlte der Interessent für eine umfassende Beratung bei seinem Hausarzt 35 Euro gemäß ärztlicher Gebührenordnung. Die Kosten würden generell nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Wahl des Bevollmächtigten
Es müsse eine Person geben, die die Patientenverfügung durchsetzt, so der Rechtsanwalt Wolfgang Putz im Interview mit dem Verbrauchermagazin. Aus diesem Grund solle die Wahl des Bevollmächtigten gut durchdacht werden. So müsse er auch in emotional belastenden Situationen in der Lage sein, im Interesse des Patienten zu handeln und einen kühlen Kopf bewahren.

Seite zwei: Konkret formulieren

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