Das langsame(re) Sterben des Provisionsabgabeverbots

Einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes ging die Bafin wohlweislich durch Rücknahme der erst eingelegten Sprungrevision aus dem Wege. Seither ahndet aber die Bafin keine Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot mehr. Das ist auch nur konsequent, denn sie würde jeden weiteren Rechtsstreit darüber vor dem gleichen Gericht wieder verlieren.

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Äußerst peinlich war dann in diesem Zusammenhang die Haltung des zuständigen Finanzministeriums und des Gesetzgebers, die die Bafin in der Luft hängen ließen und sich bei dem Thema nunmehr über fünf Jahre zu keiner klaren Haltung entschließen konnte.

Das alte Provisionsabgabeverbot hätte wegen klarer Rechtswidrigkeit konsequenterweise abgeschafft werden müssen. Und der Gesetzgeber hätte sich entscheiden müssen, ob er unter Beachtung der Kritik des Gericht ein adäquates, rechtmäßiges Verbot wieder einführt oder den Markt an der Stelle liberalisiert.

Das Provisionsabgabeverbot ist tot

Aber was passiert nun: Der Gesetzgeber duckt sich ab, lässt die Bafin im Regen – und der absehbaren Kritik, nicht konsequent zu sein – stehen und eine ganze Branche hat eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit. Denn diverse Geschäftsmodelle von Versicherungsmakler – und das sind nicht nur ein paar der viel gescholtenen Fintechs – stellen sich an dieser Stelle dem Wettbewerb und der Möglichkeit alternative Vergütungsmodelle einzuführen.

Fakt ist auch nach dieser Verzögerungsentscheidung: Das Provisionsabgabeverbot ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung weiterhin quasi tot. Daran hat sich jetzt nichts geändert.

Norman Wirth ist Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Foto: Wirth-Rechtsanwälte

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