Endspurt zum Immobiliardarlehensvermittler

Aber auch die Finanzierungen aus den Jahren 2008 und 2009 mit einem Zins zwischen vier und fünf Prozent per annum können durch Forwarddarlehen jetzt schon eingesammelt werden. Die aktuelle Situation an den Zinsmärkten spielt den Vermittlern in die Karten. Die Zinsen haben sich teilweise seit Oktober 2016 bis heute um 25 Prozent verteuert. Dennoch liegen wir noch weit unter den Nominalzinsen aus den Jahren 2007–2009.

Kunden einen Liquiditätsvorteil sichern

Eine Beispielrechnung: 200.000 Euro Finanzierungsvolumen 2007 mit einem Nominalzins von fünf Prozent zuzüglich einem Prozent anfänglicher Tilgung. Die Restschuld 2017 dürfte bei 174.119,62 Euro liegen, also wurden 25.880,38 Euro getilgt. Die monatliche Rate lag bei 1.000 Euro. Die Umschuldung von 175.000 Euro zu derzeit angenommenen 1,25 Prozent per annum Nominalzins zuzüglich 3,75 Prozent p.a. Tilgung bei einer zehnjährigen Zinsbindungsfrist. Die monatliche Rate würde sich jetzt auf 765,63 Euro reduzieren – das entspricht einem Liquiditätsvorteil von 234,37 Euro monatlich für den Kunden.

2017 kann somit für die guten Finanzierungsvermittler ein sehr ertragreiches Jahr werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Erlaubnis nach Paragraf 34 i GewO haben oder diese inzwischen beantragt haben.

Für alle, die sich auf eine notwendige Sachkundeprüfung der IHK vorbereiten wollen bietet die Deutsche Makler Akademie praxisnahe Seminare.

Der Autor Volker H. Grabis ist Produktmanager und Trainer der Deutsche Makler Akademie (DMA) sowie Autor des Fachbuchs „Die IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO“.

Foto: DMA

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