Vererben: Die häufigsten Fehler im Testament

3 – Fehlerhafte Unterschrift

Erblasser seien häufig ungeübt im Verfassen von Testamenten, das könne gepaart mit Aufregung dazu führen, dass sie mit einem falschen Vornamen unterschreiben. „Das führt zu Auslegungsschwierigkeiten und unter Umständen sogar zur Unwirksamkteit dieses Testaments“, sagt Rechtsanwalt Andres.

Er empfiehlt eine „Rundum-Überprüfung“ des Testaments, damit sichergestellt ist, dass der letzte Wille auch zur Anwendung kommt und nicht an Formfehlern scheitert.

2 – Unterschrift an falscher Stelle

Es komme immer wieder vor, dass der Verfasser eines Testaments nachträglich noch Ergänzungen auflistet. Häufig werde versäumt, solche Zusätze zu unterschreiben.

Jede spätere Ergänzung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen, damit sie gültig ist. Werde die Unterschrift übersehen, könne das Testament zumindest teilweise unwirksam sein. Andres rät zudem dazu, auch den Ort zu nennen, an dem das Testament verfasst wurde.

1 – Testament ist nicht handgeschrieben

Es komme immer häufiger vor, dass Testamente am PC verfasst und dann ausgedruckt werden. „Ein solches Testament ist formunwirksam – und zwar auch dann, wenn es handschriftlich unterzeichnet wurde“, erklärt Andres. Ein Testament müsse von Hand ge- und unterschrieben werden.

Er empfiehlt, sich vor dem Verfassen eines Testaments kompetent und umfassend beraten zu lassen und sich zuvor die eigenen Motive und Ziele klar zu machen. (jb)

Foto: Shutterstock

 

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