Vererben: Sechs Tipps zum Testament

3. Unterschrift: Noch wichtiger als die Über- ist die Unterschrift. Gültig ist das Testament nur, wenn es vom Verfasser unterschrieben wurde. Experten empfehlen Vor- und Nachname zu verwenden, um Verwechslungen zu vermeiden.

Stehen unterhalb der Unterschrift zusätzliche Texte, müssen auch diese unterschrieben werden. Die Unterschrift kann nicht durch eine Selbstnennung des Verfassers am Anfang des Textes ersetzt werden.

4. Datum und Ort: Das Dokument sollte mit Datum und Ort versehen werden. Da jüngere Testamente vorher verfasste Dokumente ersetzen, erleichtert diese Angabe die Einordnung.

Im schlimmsten Fall können Dokumente ohne Angabe von Datum und Ort „ungültig“ werden: Wenn nämlich mehrere gültige Testamente vorliegen, die sich widersprechen, aber nicht datiert sind, findet keines der Dokumente Anwendung.

Es empfiehlt sich daher, ein früheres Testament im neuen Dokument ausdrücklich zu widerrufen, oder zu vernichten.

Seite drei: Verwechslungen ausschließen

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