Arbeitskreis unterstützt beim Datenschutz

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat seine Empfehlungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorgestellt. Zielgruppe sind kleinere und mittlere Maklerunternehmen, unabhängig davon, ob sie sich der Unterstützung von Pools oder Verbünden bedienen. 

Die Ergebnisse wurden im Internetauftritt des Arbeitskreises unter dem Tab „Datenschutz“ veröffentlicht.

Vor rund einem Jahr hatte der Arbeitskreis die „Expertengruppe Datenschutz“ installiert, um die Auswirkungen der DSGVO zu prüfen, für Vermittler aufzubereiten und vorhandene Arbeitshilfen an die Erfordernisse der DSGVO anzupassen. Beteiligt waren im Arbeitskreis tätige Verbände und Verbünde (Charta Börse für Versicherungen, BDVM, BVK, Verband der Fairsicherungsmakler), Versicherungsunternehmen (Allianz, Prisma Life), der ehemalige Datenschutzbeauftragte der Axa, Peter Mainzer, und die Gindat GmbH.

„Für Nicht-Juristen verständlich“

„Als besondere Herausforderung erwies sich unser selbst gestecktes Ziel, nicht nur rechtlich möglichst hieb- und stichfest, sondern auch für Nicht-Juristen verständlich zu formulieren“, sagte Friedel Rohde, Projektkoordinator des Arbeitskreises.

Die Ergebnisse wurden im Internetauftritt des Arbeitskreises unter dem Tab „Datenschutz“ veröffentlicht. Auch Maklervollmacht und Einwilligungserklärung wurden an die DSGVO angepasst. Alle Informationen und Unterlagen will der Arbeitskreis, falls erforderlich, von Zeit zu Zeit aktualisieren und um weitere Unterlagen ergänzen. (kb)

Foto: Picture Alliance

 

 

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