„P&R wird nicht ohne Regulierungs-Folgen bleiben“

In der weiteren Diskussion mit der Politik könnte Wirth und Klein ein Punkt entgegenkommen, der in der ersten Aufregung um P&R bislang wenig berücksichtigt wurde: Direkt betroffen sind, zumindest vorerst, nur die Emissionen bis 2016. Nicht insolvent ist die Emittentin der prospektpflichtigen und von der Finanzaufsicht BaFin gebilligten P&R-Angebote seit 2017, die P&R Transport-Container GmbH.

Diese teilte zwar in einer Pflichtveröffentlichung mit, dass sie ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Aber ihr Geschäftsmodell sei nach dem neuen Regulierungsstandard für Direktinvestments 2017 entstanden und damit anders aufgebaut als das der drei Gesellschaften, die jetzt Insolvenzantrag stellen mussten.

Sie verfüge in ihrer Vertragsgestaltung über eine konservativere Herangehensweise, und die Vermarktung der Container erfolge „vollständig abgegrenzt zu den übrigen Kapazitäten“, so die Mitteilung der P&R Transport-Container GmbH.

Positive Wirkung der BaFin-Prüfung

Sollte es dabei bleiben und die neuen Vermögensanlagen weiterhin vertragskonform abgewickelt werden, spricht dies dafür, dass Prospektpflicht und BaFin-Prüfung durchaus eine positive Wirkung haben und eine (weitere) Verschärfung nicht erforderlich ist. Zudem könnte dies den Vertrieb in Punkto Haftung enorm entlasten.

So behaupten Anlegeranwälte und andere Kritiker derzeit unisono, der Vertrieb hätte erkennen müssen, dass etwas an dem P&R-Modell nicht stimmt. Auch wenn die meisten davon zu jenen Besserwissern zu zählen sind, die hinterher angeblich alles vorher wussten, ist ein anderer Punkt wichtiger: Die Kritik – auch in der Zeitschrift „Finanztest“ Mitte und Ende letzten Jahres – basiert hauptsächlich auf Informationen, die erst durch die Prospekte ab 2017 bekannt geworden sind.

Sie lagen also bei den jetzt betroffenen Modellen bis 2016 noch nicht vor. So sieht auch Martin Klein derzeit wenig Ansatzpunkte für Vertriebshaftung – sofern der Vermittler nicht individuell falsche Auskünfte erteilt oder Risiken klein geredet hat. Generell sei vor allem bei der Kommunikation per E-Mail größte Vorsicht geboten, weil diese oft jahrelang gespeichert bleibt.

Seite 3: Vortrag zur Haftungs-Rechtsprechung

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