34f-Vertrieb: Nicht die BaFin ist entscheidend

Zudem wurde die Antwort namens der Bundesregierung vom Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD) verfasst, dessen Partei das BaFin-Thema erst in den Koalitionsvertrag gedrückt hat. Die Union wird bei der Umsetzung auch noch ein Wörtchen mitreden wollen, was den Ablauf sicherlich nicht eben beschleunigen wird.

Ungeachtet dessen muss unter anderem ein Punkt gelöst werden: Der Bundesregierung zufolge besitzen nach Schätzung der zuständigen Länder rund 80 Prozent der Gewerbetreibenden sowohl eine 34f- als auch eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler (Paragraf 34d GewO). Die Verlagerung auch der Aufsicht über die 34d-Vermittler auf die BaFin steht derzeit jedoch nicht im Raum.

Der weitaus größte Teil der Vermittler würde künftig also mit einem Teil seiner Aktivitäten von der BaFin beaufsichtigt werden, mit dem anderen weiterhin vom Gewerbeamt. Das macht weder für die Betroffenen Sinn, noch wäre es aus Sicht der Verwaltung effizient. Wie dieser Knoten gelöst werden soll, geht aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor (und war von der FDP-Fraktion auch nicht gefragt worden, jedenfalls nicht explizit).

Auch eine frohe Botschaft

Daneben enthält die Antwort einige neue Zahlen und – immerhin – auch eine frohe Botschaft. Zunächst die Zahlen: Am 1. Januar 2019 gab es 37.874 Vermittler mit 34f-Erlaubnis und 191 Honorarberater (Paragraf 34h GewO). Insgesamt 181 Unternehmen dürfen zudem als „Haftungsdach“ fungieren und setzen insgesamt 22.138 vertraglich gebundene Vermittler ein (wobei es sich dabei um Einzelpersonen oder wiederum Unternehmen mit mehreren Beschäftigten handeln kann).

Zudem habe eine Abfrage bei den Ländern ergeben, dass es dort etwa 75 Stellen (Vollzeitäquivalente) für die Durchführung des Paragrafen 34f gibt. Auch wenn es sich dabei „um eine Schätzung im unteren Bereich“ handelt, erscheint das doch reichlich wenig: Im Schnitt nur eine Aufsichts-Stelle für etwa 500 Finanzdienstleister. Wenn die Politik eine „qualitativ hochwertige Aufsicht“ anstrebt, sollte sie vielleicht besser dort ansetzen.

Als Letztes noch die gute Nachricht. Auf die FDP-Frage nach weiteren geplanten Maßnahmen für Finanzanlagenvermittler, lautet die Antwort: „Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren gesetzlichen Maßnahmen auf diesem Gebiet.“ Wenn der BaFin-Drops gelutscht ist, kehrt also vielleicht endlich Ruhe ein.

Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

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