7 Steuerirrtümer: Welche Positionen nicht anerkannt werden

Die Kosten fürs Auto kann man absetzen und Arbeitnehmer dürfen maximal 1.000 Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben angeben, Mieter können keine Handwerkerkosten absetzen und eine Steuererklärung ist nichts als lästig: Diese und ähnliche Steuermythen sind weit verbreitet. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt die gängigsten Irrtümer – und was tatsächlich absetzbar ist

Steuer-Irrtum 1: Die Kosten fürs Auto kann man von der Steuer absetzen

Kfz-Steuer, Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkasko-Autoversicherung, das sind die üblichen Haltungskosten für einen Autobesitzer. Wer immer mal wieder Kollegen mitnehmen will, kann außerdem eine Zusatzversicherung für Insassen abschließen. Je nach Alter, Größe, Motorisierung und Umweltverträglichkeit des eigenen Pkw kommen für all das mehrere hundert Euro im Jahr zusammen. Viele – vor allem Fahranfänger – denken, dass man diese Haltungskosten fürs Auto von der Steuer absetzen kann.

Stimmt teilweise: Nur die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung darf man absetzen. Sie gelten im Steuerrecht als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, genau wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Problem bei diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen: Singles dürfen nur maximal 1.900 Euro dieser Kosten jährlich absetzen, Ehepaare und Lebenspartner den doppelten Wert.

Der Höchstbetrag von 1.900 Euro für Singles bzw. 3.800 Euro für Ehepaare und Lebenspartner wird allerdings oft schon mit der Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung erreicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Insassen-Unfallversicherung wirken sich dann gar nicht mehr aus. Und die Kfz-Steuer oder Teil- bzw. Vollkasko darf man erst gar nicht in die Steuererklärung eintragen, denn die Kosten dafür sind nicht absetzbar.

Steuer-Irrtum 2: Nur Vermieter können Handwerkerkosten absetzen

Das Bad renovieren, den Herd anschließen oder die Kinderzimmer streichen lassen: Wer sein Zuhause in Schuss halten will, hat ständig zu tun. Und wer nicht alles selbst machen kann oder will, beauftragt dafür Handwerker. Viele denken allerdings, dass nur Vermieter die Kosten dafür von der Steuer absetzen können.

Stimmt nicht: Jeder kann bis 20 Prozent seiner Handwerkerkosten im Jahr absetzen – egal, ob er zur Miete wohnt oder in seiner eigenen Wohnung bzw. im eigenen Haus. Allerdings gilt eine Obergrenze von 1.200 Euro im Jahr. Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten.

 

Seite 2: Wieso Mieter Nebenkosten nicht steuerlich absetzen können

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