Urteil zu P&R: Zusätzliche Risiken „eher theoretischer Natur“

Nach dem ersten OLG-Urteil in der Causa P&R hat ein Vermittler der Container weder seine Plausibilitätsprüfungs- noch seine Aufklärungspflichten verletzt. Die Begründung des Gerichts ist durchaus bemerkenswert.

Jan C. Knappe, Dr. Roller & Partner: „Der Senat folgte unserer Argumentation, dass die emittentenseitigen Angaben zum Anlagekonzept und zur Mietgarantie in sich schlüssig waren.“

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat Schadenersatzansprüche einer Anlegerin, die in Container der insolventen P&R-Gruppe investiert hatte, gegen ihren Finanzdienstleister abgewiesen (5 U 16/19). Es bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Dessau-Roßlau.

Über die Entscheidung selbst hatte Cash.Online bereits berichtet, nun liegt auch die schriftliche Begründung vor. Soweit bekannt ist, handelt es sich um das erste OLG-Urteil in Zusammenhang mit der Vermittlung von P&R-Containern.

Ansicht des Landgerichts bestätigt

„Das OLG bestätigt die Ansicht des LG, dass der beklagte Vermittler eine Anlagevermittlung, aber keine Anlageberatung erbracht hat“, erklärt Rechtsanwalt Jan C. Knappe von der Kanzlei Roller & Partner aus München, der den Finanzdienstleister vertreten hat.

„Dies ist bemerkenswert, weil der Vermittler in der Vergangenheit durchaus beratend für die Klägerin tätig geworden war“, so Knappe weiter. Dem Urteil zufolge beriet er sie bereits seit mehr als zehn Jahren, auch zur Altersvorsorge.

Das P&R-Investment ging jedoch auf eine Nachfrage der Klägerin zurück, ob der Vermittler höher rentierliche Alternativen zu Bankeinlagen kenne. „Hierauf stellte der Vermittler der Klägerin P&R als einzige Alternative aus seinem Portfolio vor, wobei er auf das vollkommen andere Risikoprofil des Investments hinwies“, berichtet Knappe.

Seite 2: Keine Plausibilitätsdefizite

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