Check24: „Persönlicher Kreuzzug von Herrn Heinz“

Check24 will erst nach Durchsicht der Urteilsbegründung entscheiden, ob Berufung gegen das gestrige Urteil des Landgerichts München I eingelegt wird. Das Urteil werde in der Praxis aber keine Bedeutung haben, erklärte das Portal. „Die Jubiläumsaktion ist lange vorbei.“

Das Gericht gab einer Klage des BVK gegen die Rabatte von Check24 „vollumfänglich“ statt.

Zu seinem 10. Geburtstag hatte der Online-Makler Check24 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei sogenannten „Jubiläumsdeals“ geworben. Zu unrecht, wie das Landgericht München I am Dienstag befand: Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen die Rabatte „vollumfänglich“ statt. Check24 darf dementsprechend in Zukunft keine solchen oder ähnlichen Aktionen mehr anbieten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Check24 warf dem Verband nun vor, es sei bei der Klage „nicht um die Verbraucher, sondern nur um den persönlichen Kreuzzug von Herrn Heinz gegen Check24 gegangen“. BVK-Chef Michael H. Heinz hielt dagegen, dass es sich nicht um einen Krieg sondern eine „Sachauseinandersetzung“ handle.

„Verramschen von Versicherungen“

„Wir sind natürlich sehr zufrieden“, kommentierte Heinz das Urteil. Das Verbot von Rabatten schütze die Kunden vor unüberlegten Abschlüssen, weil sie sich davon noch einen finanziellen Vorteil versprächen. Zudem störe ihn auch persönlich das „Verramschen von Versicherungen“. Check24 sieht das anders: „Es ist aus Sicht des Verbrauchers sehr bedauerlich, dass ihm eine Aktion mit echtem Kundenvorteil zukünftig verwehrt wird“, sagte ein Sprecher.

Die Verbraucherzentrale Bayern hält den Verbraucherschutzaspekt dagegen nur für vorgeschoben: „Es ist vor allem eine Auseinandersetzung im Vertrieb um Wettbewerbsregel und den Erhalt der Gewinne“, sagte ihr Versicherungsexperte Sascha Straub. „Mit oder ohne Provisionsweitergabeverbot: Unnötige Versicherungen wurden und werden immer noch verkauft.“ (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance 

 

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