Warum die GroKo die Aufsichtsübertragung abblasen sollte

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Kim Brodtmann, Ressortleiter Berater, Recht & Steuern

Die Bafin steht wegen des Wirecard-Skandals massiv in der Kritik. In dieser Situation sollte ihr nicht zusätzlich die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler übertragen werden. Ein Kommentar von Kim Brodtmann, Cash.

Kaum war am Dienstag klar, dass in Berlin alles auf einen Untersuchungsausschuss in der Wirecard-Affäre hinausläuft, meldete sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zu Wort. “Ende des Aufsichtswechsels” war die Pressemitteilung des Verbandes überschrieben – wobei unklar blieb, ob man dies beim AfW nun ganz sicher so erwartet oder ob man nur darauf hofft.

“Es kann der Bafin doch nicht die Aufsicht über 37.000 mittelständische Gewerbetreibende übertragen werden, während sich gleichzeitig ein Untersuchungsausschuss mit dem multiplen Behördenversagen beschäftigt”, wird Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, in der Pressemitteilung zitiert. Und damit hat er recht – auch wenn es etwas gewagt ist, darin explizit von einem „Wirecard/Bafin-Skandal“ zu sprechen, fast so als hätten das Unternehmen und die Behörde gemeinschaftlich gehandelt.

Reform der Bafin scheint unausweichlich

Die Bafin, ihre Arbeitsweise und die ihr zugewiesenen Kompetenzen stehen derzeit massiv in der Kritik, ein Untersuchungsausschuss wird die Rolle der Behörde im Wirecard-Skandal genau unter die Lupe nehmen. Eine Reform scheint schon jetzt unausweichlich, ob sich Bafin-Chef Felix Hufeld im Amt halten kann, ist fraglich. Der Bafin in dieser Situation zusätzlich die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler zu übertragen, wäre wahrlich nicht vermittelbar. Zumal diese auch vorher schon äußerst umstritten war.

Auch wenn die schrittweise Aufsichtsübertragung von Union und SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde – die Große Koalition sollte die Größe haben, auf ihre Umsetzung zu verzichten.

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