BVK: Aktualisierte Checkliste zur EU-Transparenzverordnung

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BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat seine Checkliste für Versicherungsvermittler zur EU-Transparenzverordnung (TVO) aktualisiert und ergänzt. Dies sei notwendig geworden, weil es inzwischen aktive Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten wie fondsgebundene und kapitalbildende Lebensversicherungen gibt, teilte der Verband mit. Diese müssen spätestens ab 2. August 2022 angewendet werden.

Versicherer und Versicherungsvermittler sollen dadurch sicherstellen, dass die Versicherungsanlageprodukte, die sie ihren Kunden empfehlen, den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Dazu ist eine differenzierte Nachfrage vorgeschrieben, ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind. Alternativ kann der Kunde wünschen, dass nachhaltigkeitsbezogene Risiken vermieden werden. All dies müssen Versicherungsvermittler bei den Kunden erfragen, bei ihren Produktempfehlungen berücksichtigen und in einer Beratungsdokumentation festhalten.

Grundlage für die erweiterten Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von VAP ist die EU-TVO „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr.2019/2088) und ihre Ergänzung durch die EU-Verordnung (2021/1257). Sie sollen helfen, die EU-Nachhaltigkeits- und Umweltziele auch im Finanz- und Versicherungssektor EU-weit zu erreichen.

„Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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