Startschuss für Nachhaltigkeitsnorm in der Finanzberatung

Foto: Defino
Klaus Möller

Der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN e. V.) hat ein Projekt zur Erarbeitung eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ zur bestehenden DIN-Norm 77230 gestartet. Daran beteiligt sind Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler.

Das ESG-Modul (Environment, Social, Governance) soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, aber auch losgelöst davon anwendbar sein. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, erwartet Dr. Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses.

Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Gleichzeitig soll der zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben.

Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden Berater und Vermittler ab dem 2. August 2022 einer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unterliegen. Bis April soll der Entwurf und bis Juli die endgültige Fassung des Moduls der Öffentlichkeit vorliegen, so dass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August verfügbar ist.

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