Votum: Übersetzungsfehler der EU mit maßgeblicher Bedeutung für Deutschland

Foto: Votum
Votum-Vorstand Martin Klein

Bei der deutschen Übersetzung der IDD- und Mifid-Anpassungen im Bereich Nachfragepflicht zu Nachhaltigkeitspräferenzen im Beratungsprozess hat sich nach Angaben des Vermittlerverbands Votum ein kleiner, aber signifikanter Fehler eingeschlichen.

Im Nachhaltigkeits-Update des Verbands an seine Mitgliedsunternehmen stellt Votum den Fehler wie folgt dar:

Deutsche Version am Beispiel Mifid II 2021/1253 (identisch bei IDD): 

„‚Nachhaltigkeitspräferenzen‘ meinen die Entscheidung eines Kunden oder potenziellen Kunden darüber, ob und, wenn ja, inwieweit eines der folgenden Finanzinstrumente in seine Anlage einbezogen werden soll […]“

Englisches Original am Beispiel MifID II 2021/1253 (ebenso identisch bei IDD): 

“’sustainability preferences’ means a client’s or potential client’s choice as to whether and, if so, to what extent, one or more of the following financial instruments shall be integrated into his or her investment:”

„Der Fehler fällt sofort ins Auge“, schreibt der Votum-Verband. „Während in der deutschen Fassung der Eindruck entsteht, der Kunde müsse in der Beratung gefragt werden, ob er sich für ein Anlageprodukt entscheiden möchte, welches sodann einer der drei benannten Kategorien zuzuordnen ist, heißt es in der englischen Version ganz eindeutig, eines oder mehrere, so dass sich in der Beratung nicht auf eine der drei Kategorien festgelegt werden muss, sondern Kunde und Berater sich frei in allen drei Kategorien bedienen können.“ Dies habe einen deutlich offeneren Ansatz bei der Gestaltung von Beratungsstrecken und Produktauswahl zur Folge, schlussfolgert der Verband.

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