Prospekte: IdW passt sich der BaFin an

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW), Düsseldorf, wird seinen Prospektierungsstandard IdW S 4 den neuen Prospektierungsregeln, wie sie von der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung gefordert werden, anpassen. Die Verordnung war im Dezember 2004 vom Bundesfinanzministerium als Konkretisierung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnSVG) veröffentlicht worden. Sie dient der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Grundlage für die formelle Prüfung sämtlicher Verkaufsprospekte geschlossener Fonds ab Mitte dieses Jahres.

Laut Dieter Ulrich, Wirtschaftsprüfer bei der Berliner Kanzlei Dr. Roever & Partner und Vorsitzender des IdW-Arbeitskreises Prospektprüfung, soll der IdW S 4, der bisher in der Branche allgemein als Standard für die Prospektierung geschlossener Fonds herangezogen wurde, der neuen Verordnung nun angepasst werden, um eine Kollision zwischen beiden Vorgaben zu verhindern.

?Es gibt vor allem einen Punkt, in dem sich IdW S 4 und die BaFin-Verordnung widersprechen?, so Ulrich gegenüber cash-online. ?Während der IdW S 4 die ausführliche Darstellung sämtlicher Chancen und Risiken einer Anlage gleich zu Beginn des Prospektes fordert, dürfen laut BaFin-Verordnung lediglich die Risiken dort aufgelistet werden.? Insbesondere in diesem Punkt, so Ulrich, wird der IdW S 4 modifiziert.

Da die Praxis jedoch gezeigt habe, dass noch weitere Veränderungen am IdW-Standard notwendig sind, ist laut Ulrich mit einer Neufassung nicht vor dem 30. Juni zu rechnen. Emittenten rät der Experte, sich bis dahin bereits am neuen Standard der BaFin zu orientieren. ?Wer sich an die Vorgaben des Verordnungsgebers hält, dem werden die Wirtschaftsprüfer mit Sicherheit keine Schwierigkeiten bereiten?, sagt Ulrich.

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