„Schwarz-Gelb ist keine Gefahr für bestehende Fonds“

cash-online: Viele Anleger, die sich für ökologische Investments interessieren oder bereits investiert sind, fürchten, dass die neue Regierung Fördergelder streicht oder weiter einschränkt. Was erwarten Sie von Schwarz-Gelb?

Kellermann: Diese Befürchtungen sind zumeist unberechtigt. Etwaige Streichungen oder Einschränkungen bei der Förderung würden sich zunächst nur auf solche Energieprojekte beziehen, die bis jetzt noch nicht am Netz sind. Im Gespräch ist derzeit auch nur die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen. Wissenswert ist grundsätzlich, dass das Vorgängergesetz zum EEG, das Stromeinspeisegesetz bereits im Jahr 1990 auf den Weg gebracht wurde. Damals war auch eine schwarz-gelbe Regierung im Amt. Auch vor diesem Hintergrund ist nicht von überstürzten Handlungen auszugehen, zu etabliert ist mittlerweile der Wirtschaftszweig der Erneuerbaren Energien sowohl bei Energieversorgern als auch institutionellen Investoren.

cash-online: Besteht nicht die Möglichkeit, dass bestehenden Fonds Fördergelder entzogen werden?

Kellermann: Aufgrund des Rückwirkungsverbots besteht diese Gefahr bei Fonds mit laufenden Energieprojekten nicht. Bei geschlossenen Fonds, die einerseits Kapital einwerben aber deren Projekte sich andererseits noch in der Errichtung befinden, und noch nicht ans Stromnetz angeschlossen sind, können Nachteile nicht ausgeschlossen werden. Eine Gefahr besteht dann, wenn sich bis zur Inbetriebnahme der Energieanlagen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.

cash-online: Inwieweit sind staatliche Subventionen generell entscheidend für die Geschäftsmodelle von Erneuerbare-Energien-Fonds?

Kellermann: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, das heißt die gesetzlich verankerte vorrangige Aufnahmepflicht der Energieversorger für grünen Strom in ihr Stromnetz und die festgelegte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, sind für fast alle Erneuerbaren Energieformen derzeit entscheidend. Von Subvention kann dennoch keine Rede sein. Die Kosten zur Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien werden auf alle Energieverbraucher umgelegt. Durch die gesetzlich festgeschriebene jährliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Januar eines jeden Jahres, sinken die Gestehungskosten von neuen Energieanlagen. Sie nähern sich den steigenden Gestehungskosten von Strom aus fossilen Energiequellen an. Und so ist Windstrom bereits heute in Spitzenzeiten preiswerter als herkömmlich erzeugter Strom. Die Anhängigkeit von Fördermechanismen reduziert sich Jahr für Jahr.

Fotos: Green Value, Shutterstock

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