Bundesverfassungsgericht: Windräder im Wald möglich

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Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife.

Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Karlsruher Richter hervor.

Gegen einen Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt – mit Erfolg.

Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es erst 0,8 Prozent. (dpa-AFX)

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