Hep bringt ihren ersten Artikel-9-Publikumsfonds

Solaranlagen neben einem Feld
Foto: Shutterstock
Hep will auch in Deutschland investieren (Symbolbild).

Das baden-württembergische Solarunternehmen Hep startet mit dem „HEP – Solar Green Energy Impact Fund 1“ den Vertrieb eines Fonds nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung, dessen wirtschaftliche Tätigkeit im Einklang mit der EU-Taxonomieverordnung steht.

Er genügt damit den höchsten Nachhaltigkeitsanforderungen an Finanzprodukte, die es derzeit am Markt gibt, teilt das global aktive Solar- und Investmentunternehmen mit. Anleger investieren über den Fonds in Solarprojekte. Die Zielländer sind USA, Japan, die EU (insbesondere Deutschland) und Kanada. Die Mindestbeteiligungssumme beträgt 5.000 Euro.

Das Zielvolumen des Fonds liegt bei 80 Millionen Euro Eigenkapital. Die Laufzeit der Beteiligung beträgt etwa sechs Jahre bis Ende 2028. Die prognostizierte Gesamtausschüttung (einschließlich Rückzahlung der Einlage) beläuft sich auf 132,8 Prozent bezogen auf das Kommanditkapital exklusive Agio. Die Ausschüttungen ergeben sich aus den Erträgen der Solarparks und dem Erlös nach dem Verkauf.

„Damit wirklich ’nachhaltig‘ drin ist, wo ’nachhaltig‘ draufsteht, ist der Klimaschutzfonds nach Artikel 9 der Offenlegungsverordnung klassifiziert“, heißt es in der Mitteilung. Der Fonds verfolgt demnach das Anlageziel, die CO2-Emissionen bei der Energiegewinnung zu reduzieren. Denn das Thema „CO2-Reduzierung“ sei kein moralisches Thema. Vielmehr sei die Reduktion von CO2-Emissionen existenziell und mittlerweile auf breiter Linie als politisches Ziel vereinbart.

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