Regulierung: Schäuble-Pläne verschwinden in der Schublade

Dafür sollen die Anforderungen an die Finanzdienstleister an anderen Stellen verschärft werden. So sind sich Wirtschafts- und Finanzministerium einig, künftig Sachkundenachweis und Berufshaftspflichtversicherung von Fondsvermittlern zu fordern.

Darüber hinaus soll der freie Vertrieb den anlegerschützenden Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten) nachkommen. Diese Anforderungen sollen „eins zu eins“ in eine gewerberechtliche Verordnung aufgenommen werden, so Staatssekretär Heitzer.

Ein entsprechender Entwurf über den Vertrieb aller Finanzprodukte, die bislang unter den Paragraf 34c der Gewerbeordnung fallen – also nicht nur geschlossene, sondern auch offene Investmentfonds und weitere Anlageprodukte – sei vom Wirtschaftsministerium bereits ausformuliert.

Frank Rottenbacher
Frank Rottenbacher

Branchen-Verbände reagieren euphorisch

An der Lobby-Front wurde die Nachricht unterdessen freudig aufgenommen. Der Finanzdienstleisterverband AfW schreibt sich das Zwischenergebnis als Erfolg auf die Fahne: „Das war fünf vor Zwölf für die gesamte Vermittlerschaft“, so Vorstand Frank Rottenbacher. Unzählige Hintergrundgespräche in Ministerien und mit Abgeordneten aber auch medienwirksame Aktionen seien erforderlich gewesen.

Durch eine Regulierung nach Gewerberecht, die analog zum Versicherungsvermittlerrecht aufgezogen wird, könnten sämtliche Kritikpunkte der Schäuble-Pläne entschärft werden, so Rottenbacher weiter.

Statt zusätzlichem Bafin-Register für den Fonds-Vertrieb schwebt dem AfW ein einziges zentrales Register vor. Zu diesem Zweck könne das Versicherungsvermittlerregister um die Kapitalanlagevermittlung gemäß eines noch zu schaffenden Paragraf 34f erweitert werden, so der Verband.

Fotos: www.wolfgang-schaeuble.de, BMWI, AfW

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