Wachstumsbeschleunigungsgesetz kein Turbo für Immobilienwirtschaft

„Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen“, moniert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat.

Walter_Rasch_2_klRasch begrüßt aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertet der BFW-Präsident positiv.

„Bei der Grunderwerbsteuer haben wir uns mehr erhofft. Die Umstrukturierungsklausel gilt nur für Konzerne, mittelständische Einzelunternehmen gehen leer aus“, so der BFW-Präsident weiter. Auch bei der Erbschaftsteuer habe man sich mehr positive Signale gewünscht: „Zwar wird die Lohnsumme herabgesetzt und der Behaltenszeitraum verkürzt, die Kernproblematik der Verfassungsmäßigkeit des neuen Erbschaftsteuergesetzes bleibt jedoch unbeantwortet. Vermieter von Gewerbeimmobilien bleiben weiterhin diskriminiert“, erläutert Rasch die Verbandssicht.

Rasch regt zudem ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau an. Er warnt: „Wohneigentum bildet eine der zentralen Säulen der privaten Absicherung im Alter. Angesichts gestiegener Baukosten durch die verschärften energetischen Anforderungen wird es aber zunehmend schwerer für Unternehmen, gerade auch im niedrigen Preissegment Eigentumsangebote für Verbraucher zu machen. Dies führt auf Dauer dazu, dass wir weite Teile der Bevölkerung vom Traum der eigenen vier Wände ausschließen.“

Als ersten Schritt regte er eine starke Vereinfachung der Riesterförderung an, um dieser Sparvariante mehr Akzeptanz zu verschaffen. Bei den energetischen Anforderungen müsste außerdem immer auch das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden. (te)

Foto: BFW

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments