Energieausweis: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014, die seit dem 1. Mai 2014 in Kraft ist, macht den Energieausweis für Häuser zur Pflicht. Doch knapp die Hälfte der privaten Eigentümer ignoriert bislang diese Gesetzesänderung und besitzt keinen Energieausweis, so das Ergebnis einer Umfrage von Immobilienscout 24.

Energieeffizienz: Seit Anfang des Monats gelten neue Pflichten für Immobilieneigentümer.

Darüber hinaus offenbart die Umfrage unter 700 Privateigentümern ein großes Informationsdefizit: Jeder dritte Eigentümer weiß nichts von den neuen Verpflichtungen. Schon seit 2009 besteht Energieausweispflicht für alle Gebäude, doch waren sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie einig, konnten sie auf den Ausweis verzichten.

Verschärfung der Rechtslage

Jetzt hat sich die Rechtslage verschärft: Mietern und Immobilienkäufern ist der Energieausweis seit dem 1. Mai 2014 unaufgefordert vorzulegen. Die Energiekennwerte müssen im Immobilieninserat angegeben werden und spätestens beim ersten Besichtigungstermin vorgelegt werden.

Doch bislang konnte sich der Energieausweis nicht durchsetzen. Als Grund gibt mehr als die Hälfte der Immobilieneigentümer an, ihn für überflüssig zu halten. Weitere 38 Prozent der Befragten scheuten den Energieausweis wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwandes. Doch viele Eigentümer sind auch schlichtweg uninformiert. Obwohl das Thema schon seit einigen Jahren von den Medien begleitet wird, fühlen sich 70 Prozent der Befragten mittelmäßig bis schlecht informiert.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung unbekannt

Nicht einmal ein Drittel der Verweigerer plant in Rahmen der neuen Gesetzgebung, einen Energieausweis zu beantragen. Knapp 40 Prozent sind noch unentschlossen, was die Anschaffung des Ausweises angeht. Ein Hauptgrund für diese Verweigerungshaltung könnte sein, dass vielen die Konsequenzen nicht bewusst sind.

Fast 80 Prozent der Privateigentümer, so Immobilienscout 24, sind nicht über die Folgen und möglichen Strafen des Nichtvorweisens der Energiekennwerte informiert. Und das kann teuer werden: Werde der Energieausweis nicht vorgelegt, begehe der Anbieter einer Immobilie eine Ordnungswidrigkeit – und die könne bis zu 15.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen. Es gelte allerdings eine Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2015.

Foto: Shutterstock

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