S&K-Gründer mit Strafen am unteren Rand auf freiem Fuß

Das Gericht setzte auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Angeklagten nach mehr als vier Jahren Untersuchungshaft zunächst auf freien Fuß. Sie müssen demnach ihre Reststrafen erst später antreten. Über eine mögliche Aussetzung der Haft nach der Hälfte oder zwei Dritteln der Zeit auf Bewährung entscheidet später ein anderes Gericht. Schäfer hatte während der Untersuchungshaft einen Fluchtversuch unternommen, bei dem er sich beide Beine brach, als er aus dem ersten Stock des Gerichtsgebäudes in Handschellen auf dem Gehsteig stürzte.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich erleichtert über den Abschluss des Großverfahrens, aber auch zurückhaltend über die am unteren Rand der getroffenen Vereinbarung liegenden Strafmaße: „Eine Neun vor dem Komma wäre uns bei den Hauptangeklagten sicher lieber gewesen“, sagte Staatsanwalt Dennis Bodenbenner. Man werde über das weitere Vorgehen beraten. Die Verteidiger gaben sich nach der Urteilsverkündung zufrieden – die Strafen entsprechen weitgehend ihren Anträgen.

Die Angeklagten waren im Februar 2013 nach einer Großrazzia in Haft genommen worden. Sie sollen rund um S&K ein Firmengeflecht aufgebaut haben, mit dem rund 11 000 Anleger um 240 Millionen Euro gebracht wurden. Der Betrugsvorwurf wurde allerdings vom Gericht nicht aufgeklärt, weil das eine weitere jahrelange Beweisaufnahme bedeutet hätte. Der Prozess mit mehr als 110 Verhandlungstagen hatte auch so bereits 19 Monate gedauert. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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