Gebrauchtimmobilie: Gekauft wie gesehen?

Ein gebrauchtes Haus wird „gekauft wie gesehen“. Eine Gewährleistung ist damit aber nicht vollständig ausgeschlossen. „Ausgenommen sind lediglich offensichtliche Mängel“, erläutert die BHW Expertin. Versteckte Mängel, die zunächst nicht erkennbar sind – zum Beispiel Altlasten auf dem Grundstück oder verrostete, nicht sichtbare Stahlträger – können hingegen zur Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz oder gar zum Rücktritt vom Kaufvertrag führen.

Unklarheiten ausräumen

Für die Abwicklung des Verkaufs ist ein Notar erforderlich. Er ist zur Neutralität verpflichtet und überwacht den Verkauf. Was viele jedoch übersehen: Der Notar prüft nicht, ob der Kaufpreis angemessen ist. Er setzt lediglich die Vertragsentwürfe auf und räumt den Beteiligten zudem mindestens zwei Wochen Zeit ein, um alle inhaltlichen Probleme im Zweifel mit einem Anwalt klären zu können. Diese Zeit will vom Käufer gut genutzt sein!

Foto: Shutterstock

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