Immobilien verschenken oder vererben – das ist zu beachten

Bevor die Entscheidung fällt, auf welchem Weg der Besitzer die Immobilie weitergeben möchte, sollte er sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Denn oft steckt die Tücke im Detail. „Die Berechnung der Erbschaft- oder Schenkungssteuer beispielsweise ist sehr komplex“, weiß die D.A.S. Juristin. Wer seine Immobilie vererben möchte, sollte ein Testament aufsetzen – handschriftlich, mit Datum versehen und unterschrieben. „Wer ganz sicher sein möchte, dass sein Testament rechtskräftig ist, der kann ein notarielles Testament erstellen lassen. Der Notar beurkundet dabei nicht nur den Inhalt des Testaments, er kann auch beim Aufsetzen des Textes beraten. Das fertige Dokument leitet er dann zur amtlichen Aufbewahrung an das Nachlassgericht weiter“, so Rassat.

Wann eine notarielle Beurkundung notwendig ist

Ein Vertrag über eine geplante Schenkung erfordert immer eine notarielle Beurkundung – egal, was der Betreffende verschenken will. Das gilt also auch für jede Übertragung des Eigentums an einer Immobilie. Es muss ein vom Notar beurkundeter Übergabe- oder Schenkungsvertrag her, in dem der Eigentümer festlegen kann, was bis zu seinem Tod mit der Immobilie geschieht: So kann er beispielsweise mit dem Wohnrecht oder Nießbrauch – das Nutzungsrecht an der Immobilie – regeln, dass er noch lebenslang in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben oder im Falle eines Mehrfamilienhauses auch anfallende Mieten für sich behalten darf.

Er kann sich aber auch ein Rückforderungsrecht in Form einer Rückfallklausel vorbehalten, etwa wenn der Beschenkte insolvent wird oder die Immobilie weiterverkaufen möchte. Eine weitere Möglichkeit: Der bisherige Eigentümer kann sich ein Widerrufsrecht einräumen. Sollte er selbst in finanzielle Not geraten, kann er so die Schenkung rückgängig machen. Denn selbst wenn Immobilieneigentümer ihrer Nachfolgegeneration Gutes tun wollen: „Sie sollten auch ihr eigenes Wohl, etwa die Vorsorge fürs Alter, im Blick behalten und sich nicht beispielsweise aufgrund einer Steuerersparnis voreilig für eine Schenkung entscheiden“, so der abschließende Tipp von Rassat. (fm)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema:

Immobilienerbe: Weniger Erbschaftssteuer wegen Schäden?

Schenkungen: Die sieben häufigsten Fehler

Achtung, Erbe! Welche Steuerfallen beim Nachlass lauern

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments