Mietpreisbremse: Kabinett beschließt Verschärfung

„Diese Maßnahme ist sinnlos, da die Gültigkeit der Mietpreisbremse auf fünf Jahre beschränkt ist. Je nach Bundesland wird sie also 2020 beziehungsweise 2021 auslaufen. Implizit wird die noch gar nicht beschlossene Verlängerung der Gültigkeitsdauer vorweggenommen, ohne dass bisher ermittelt worden ist, ob die Mietpreisbremse überhaupt funktioniert,“ so Schick.

Der IVD-Präsident warnt außerdem vor dem Versuch, im sich nun anschließenden parlamentarischen Verfahren per Änderungsantrag die Verlängerung des Bezugszeitraums zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre einzubringen.

„Die SPD wird die Verlängerung im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens auf den Tisch legen, wobei dies natürlich nicht ohne Zustimmung des Koalitionspartners geht,“ erklärt Schick.

Wertverlust von Wohnungsbeständen droht

„Der IVD lehnt jede Verlängerung des Bezugszeitraums zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete entschieden ab, da dies zu einem Einfrieren der Mietpreisentwicklung führt. Gerade in nachgefragten Städten würden die Mieten von staatlicher Seite nach unten korrigiert werden. Aus dem vorliegenden Mietrechtsanpassungsgesetz würde ein Mietpreismanipulationsgesetz werden.“

Das Center of Real Estate Studies (CRES) hatte in einer Studie 50 Kommunen untersucht und eine Verlängerung auf zehn und acht Jahre durchgerechnet. Mit jedem Jahr der Ausweitung des Bezugszeitraums wird die ortsübliche Vergleichsmiete um 10 bis 20 Cent pro Quadratmeter gesenkt.

Das würde zu einem massiven Wertverlust von Wohnungsbeständen führen, da dringende Investitionen ausbleiben würden. Aus Sicht des CRES drohe die Fortschreibung des Wohnraummangels auf Kosten der Bestandseigentümer und auch der Mieter.

Seite vier: IVD sieht Nachbesserungsbedarf

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