Mietpreisbremse: Kabinett beschließt Verschärfung

Darüber hinaus sehe der IVD bei zwei Punkten des Kabinettsentwurfs dringenden Nachbesserungsbedarf:

Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages darüber informieren muss, ob er sich bei der Bestimmung der Miete auf einen Ausnahmetatbestand wie beispielsweise die umfassende Modernisierung beruft.

Der Referentenentwurf sah dem Koalitionsvertrag entsprechend eine solche Pflicht nur im Fall der Vormiete vor. Eine Erweiterung auf sämtliche Ausnahmeregelungen würde die Fehleranfälligkeit solcher Informationen streitanfälliger machen.

Regelung überfordert private Vermieter

„Wir sehen diese Vorschläge mit großer Skepsis. Wer versucht hat, sich einmal einen detaillierten Überblick über die für die Miethöhe wirksamen Ausnahmetatbestände zu verschaffen, weiß, dass das nicht mit einer DIN-A4-Seite erledigt ist.

Gerade private Vermieter würden durch diese Regelung überfordert und faktisch gezwungen werden, Fehler zu machen. Wenn eine Erweiterung der Informationspflicht unumgänglich sei, dann sollte sie auch auf die bloße Angabe beschränkt sein, dass eine Ausnahme vorliegt.

„Hierzu könnte in den Formularmietverträgen die Möglichkeit geschaffen werden, den Ausnahmetatbestand einfach anzukreuzen. Dies muss zumindest in der Gesetzesbegründung klargestellt werden“, kommentiert Schick.

Seite fünf: Vereinfachte Rüge zulasten des Vermieters

1 2 3 4 5 6Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments