Mietrecht: Verschärfungen sind kein Allheilmittel

Heute hat das Bundesjustizministerium den Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, sieht den Gesetzentwurf kritisch.

Die Wohnungswirtschaft erwartet vom neuen Gesetz keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt.

Der Entwurf sieht vor, die Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze für fünf Jahre von elf auf acht Prozent zu senken und eine Kappungsgrenze einzuführen.

Darüber hinaus sollen Vermieter künftig vorvertraglich Auskunft über die Vormiete geben müssen, wenn diese höher als die eigentlich zulässige Miete sein sollte.

Gedaschko stuft den Gesetzentwurf als schwierig ein, wertet jedoch positiv, dass sich der aktuelle Entwurf an den Vorgaben des Koalitionsvertrages orientiert und nicht mehr weit darüber hinaus geht.

Verschärfungen können Erwartungen nicht erfüllen

„Der neue Entwurf ist deutlich realistischer – aber dennoch erwarten wir hier letztendlich keine positive Wirkung für den Wohnungsmarkt. Für Entspannung und stabile Mietpreise in den Ballungsregionen müssen andere Maßnahmen ergriffen werden“, so der GdW-Präsident.

Verschärfungen am Mietrecht werden ihm zufolge gern als Allheilmittel gegen steigende Mietpreise präsentiert und mit Erwartungen überfrachtet, die diese niemals erfüllen können. Er fordert die Politik auf, nun dringend die Ergebnisse des Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen umzusetzen.

Gemäß den Plänen für die Modernisierungsumlage soll die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Die Wohnungswirtschaft sieht diese doppelte Einschränkung kritisch.

Entwurf orientiert sich am Koalitionsvertrag

„Angesichts der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der Einsparung von Endenergie, des demographischen Wandels und der Digitalisierung wird hier ein falsches Signal gesetzt. Es ist mit einem deutlichen Rückgang an Modernisierungen zu rechnen – insbesondere auch bei den kleinen Modernisierungsmaßnahmen, die der Mieter wünscht“, so Gedaschko.

Positiver sei dagegen das Vorhaben, die Absenkung und Kappung der Modernisierungsumlage auf Gebiete mit bereits geltenden Kappungsgrenzen bei Miethöhen zu beschränken.

„Damit orientiert sich der Gesetzentwurf nun deutlich mehr am Koalitionsvertrag, als der einige Wochen zuvor bekannt gewordene erste Entwurf aus dem Bundesjustizministerium.“ Jedoch werde die Diskussion um den richtigen Prozentsatz bei der Umlage von Modernisierungskosten so oder so immer wieder aufkommen.

Seite zwei: Dauerhafte Unruhe am Wohnungsmarkt

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