Wenn der Weihnachtsmann an der Hausfassade…

Am ausgestopften Weihnachtsmann, der den Balkon erklimmt, scheiden sich die Geister. Was dem einen als liebenswürdige Weihnachtsdeko das Herz wärmt, lässt den anderen den Kopf schütteln. Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar und so ist auch der kraxelnde Weihnachtsmann durchaus erlaubt.

Darf der Weihnachtsmann an Mietshausfassaden klettern? 


Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt. Soll der lebensgroße Geschenkebringer auf dem Weg zum Kamin sogar an der Hausfassade hochklettern, sollte aber erst der Vermieter gefragt werden, so die Experten. Muss beispielsweise für die Montage die Fassade angebohrt werden, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern. (dr)

 

Foto: Shutterstock

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