Wohnpolitik: „Angebotslücke schließen“

Wie bewerten Sie die Energieeinsparverordnung (EnEv)?


Föst: Wir sehen sie kritisch. Die letzte Novelle von 2016 hat die Baukosten um acht Prozent getrieben, gleichzeitig wird lediglich 0,02 Prozent zusätzliches CO2 eingespart gegenüber der EnEv von 2014. Also ein Riesenaufwand, der nur sehr wenig Ertrag bringt.

Da sagen wir als FDP, es muss jetzt mal Schluss sein mit dem Dämmwahn. Aus unserer Sicht sind zwei Fragen wesentlich: Zum einen, welche Regelungen sollen für Bestandsimmobilien gelten, zum anderen, wie produzieren wir die Energie eigentlich, die wir verbrauchen.

Da wäre es mal sinnvoll, die Modernisierung der Energieerzeugung anzugehen. Alles nur hermetisch abzudichten ist für uns nicht die Zukunft der Energiefrage im Bausektor.

Damit wir in den Bestand hineinkommen, brauchen wir Förderungen und Abschreibmöglichkeiten. Die EnEv erfasst ja nur Neubauten und Sanierungen, und auch da sind die Kosten viel zu hoch.

Wie sieht der von Ihrer Partei vorgeschlagene Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer konkret aus?


Föst: Auf die Grunderwerbsteuer für die selbstgenutzte Wohnimmobilie sollte es nach unserer Ansicht einen Freibetrag von 500.000 Euro geben. Das heißt, wenn ein Haus 450.000 Euro kostet, zahlt der Käufer keine Grunderwerbsteuer.

Das spart eine fünfstellige Summe ein und erleichtert den Einstieg ins Wohneigentum. Ist die Immobilie teurer, wird die Steuer nur auf die Differenz zum Freibetrag erhoben. Dabei können nicht ausgeschöpfte Freibeträge später noch genutzt werden.

Beispiel: Ein Käufer schafft es in jungen Jahren, eine kleine günstige Wohnung zu kaufen. Wenn er diese später im Berufsleben wieder verkauft und sich eine größere Immobilie zulegt, steht ihm der restliche Freibetrag für diesen Kauf zu. Das Wohneigentum wächst mit dem Lebenszyklus – dieses Modell wollen wir fördern.

Welches Modell favorisieren Sie bei der anstehenden Reform der Grundsteuer?

Föst: Für uns gibt es zwei grundsätzliche Festlegungen. Erstens, es muss einfach sein, zweitens möglichst aufkommensneutral. Wir favorisieren eine Besteuerung nach der Fläche eines Grundstücks, also Breite mal Länge.

Wir tendieren zudem zu einem Modell, das bebaute Grundstücke etwas stärker besteuert als nicht bebaute. Essenziell ist jedoch: Die Reform der Grundsteuer darf Mieter und Eigentümer nicht stärker belasten.

Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt Selbstdisziplin zeigen. Keine Mehrbelastung und wenig Bürokratie müssen die obersten Ziele der Reform sein.

Lesen Sie den vollständigen Gastbeitrag in der aktuellen Cash.-Ausgabe 8/2018.

Interview: Barbara Kößling

Foto: Christof Rieken

 

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