Wohnpolitik: GdW begrüßt Grundgesetzänderung

Mit Blick auf die Kritik des Bundesrechnungshofes am Fortbestand der Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung entgegnet Gedaschko: „Bezahlbarer Wohnraum in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in der aktuellen Marktlage extrem wichtig ist.“

Da sich alle für gleichwertige Lebensverhältnisse einsetzen, sei es völlig gerecht, dass sich der Bund hier weiter engagieren wolle.

„Bei der sozialen Wohnraumförderung kann durch Förderrichtlinien sichergestellt werden, dass das Geld von den Ländern zweckgebunden für den Bau von Sozialwohnungen eingesetzt werden muss.“

„Integraler Teil der Sozialpolitik“

Dies sei mit der Regelung, bei der die Länder zur Erledigung verschiedener Aufgaben einen höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen erhalten, nicht gewährleistet.

„Die soziale Wohnraumförderung ist ein integrativer Teil der Sozialpolitik“, so Gedaschko. In der momentanen Phase des Wohnungsmangels in den Großstädten sei es dringend notwendig, dass Bund und Länder hier gemeinsam finanzielle Anstrengungen unternehmen, um mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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