Finanzen: Das ändert sich 2020 für Verbraucher

Krankenversicherung: Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 54.450 Euro auf 56.250 Euro. Wer bereits mehr verdient, ist von der Anhebung voll betroffen – für diese GKV-Versicherten steigt der eigene Beitrag. Ändern wird sich zudem der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV: Dieser steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Auch für Wechselwillige gibt es Änderungen: Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich fortan privat krankenversichern wollen, müssen im kommenden Jahr ein Jahresbrutto von mindestens 62.550 Euro verdienen. Für privat Krankenversicherte gibt es außerdem gute Neuigkeiten: Durch die Anhebung der Sozialversicherungswerte steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss von monatlich 351,66 Euro auf 367,97 Euro.

Pflege: Ab 2020 sollen erwachsene Kinder, deren Eltern pflegebedürftig sind und die diese Pflege nicht selbst finanzieren können, erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden. Bisher gab es sogenannte Mindestselbstbehalte, die dem Unterhaltspflichtigen erhalten bleiben mussten und von den Oberlandesgerichten festgelegt wurden. Diese lagen 2019 in der Regel bei 1.800 Euro für das Kind und zusätzlich 1.440 Euro für dessen Ehegatten. Die neue Regelung sieht vor, dass das Einkommen der Ehepartner der Kinder nicht mehr berücksichtigt wird. (kb)

Foto: Shutterstock

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