Immobilienverrentung: Wohneigentum sinnvoll nutzen

Ein wichtiger Punkt einer vertraglichen Vereinbarung ist außerdem, dass nicht verbrauchtes Rentenguthaben bei vorzeitigem Umzug, zum Beispiel in ein Alten- oder Pflegeheim, vom Senior mitgenommen werden kann. Bei vorzeitigem Todesfall sollte es an die Erben ausgezahlt werden.

Am Markt agieren unterschiedliche Investoren

Unterschieden werden kirchliche Institutionen und Kapitalgesellschaften – sogenannte institutionelle Investoren. Sie verfügen über eine Organisation, die sich während der gesamten Vertragsdauer um die Einhaltung der Vertragspflichten mit geschultem Fachpersonal kümmert, beispielsweise um die ordnungsgemäße Instandhaltung des erworbenen Gebäudes und die Finanzierung.

Auch private Investoren – deren Qualifikation stark differieren kann – sind inzwischen im Markt der Immobilienverrentung aktiv; ebenso agieren hier reine Vermittler, deren Mitwirkung nach der Abwicklung der Eigentumsübertragung beendet ist.

Erstklassige Bonität erforderlich

Investoren gehen bei der Immobilienverrentung langlaufende Zahlungs- und Leistungsverpflichtungen ein – Senioren sind im Gegenzug darauf angewiesen, dass diese störungsfrei erfüllt werden. Da es sich bei einem solchen Geschäft um lange gebundenes Kapital handelt, dem keinerlei Erträge gegenüberstehen, sind die Vermögenslage und Kapitalstärke des Investors von herausragender Bedeutung. Sie entscheiden über seine Bonität.

Foto: Shutterstock

 

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