Klimaschutz: Acht Tipps zum Steuern sparen

4. Elektro-Dienstauto

Für Elektro-Autos, die vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, wird der geldwerte Vorteil mit einem Prozent des halben Bruttolistenpreises angesetzt.

Das gilt auch für Hybridelektrofahrzeuge, die einen CO2-Ausstoß von höchtens 50 Gramm je gefahrenem Kilometer haben oder deren Reichweite bei ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Anders ist das bei Diesel- oder Benzinautos, die als Dienstwagen genutzt werden: Hier wird ein Prozent des kompletten Bruttolistenpreises fällig.

5. Elektro-Dienstrad

Für ein betriebliches Elektro-Fahrrad, das Geschwindigkeiten bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht, gelten seit 2019 die gleichen Regeln wie für Dienstfahrräder ohne Elektromotor: Berufliche und private Nutzung sind steuerfrei, die Nutzung der Pendlerpauschale bleibt bestehen.

Steuerfrei bleibt das Fahrrad jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Fahrrad zur Nutzung überlassen hat. Überträgt der Arbeitgeber das Fahrrad als Eigentum auf den Mitarbeiter, werden Steuern fällig.

Ein Elektro-Fahrrad, dessen Motor mehr als 25 Kilometer pro Stunde leistet, wird Pedelec genannt und zählt verkehrsrechtlich zu den Kraftfahrzeugen.

Dementsprechend gelten für diese Dienstfahrräder die gleichen Regeln wie für einen Elektro-Dienstwagen: Private Fahrten werden mit der Ein-Prozent-Regelung versteuert. Dabei wird der geldwerte Vorteil seit 2019 mit einem Prozent des halben Listenpreises angesetzt.

6. Fenster oder Heizung erneuern

Eine Renovierung oder Sanierung von Wohnung oder Haus kann teuer werden, sich aber langfristig durch Energie-Einsparungen lohnen. Immerhin bis zu 1.200 Euro der Handwerkerkosten können Eigentümer und Mieter im Jahr absetzen.

Darin mit inbegriffen sind Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten der Handwerker, nicht aber die Materialkosten. Vermieter dagegen dürfen sowohl die Handwerkerkosten für jede bauliche Maßnahme von der Steuer absetzen als auch die Materialkosten.

Seite drei: CO2-Ausgleich bei Flugreisen

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