Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Durch die Mietpreisbegrenzung werde dem Vermieter als Eigentümer aber die Möglichkeit genommen, „sein Eigentum bis zu dem Grad wirtschaftlich zu nutzen, wie es individuelle Vereinbarungen mit den Mietern nach Maßgabe von deren Vorstellungen und nach Maßgabe der jeweiligen Marktbedingungen zulassen würden“.

Plänen der Berliner SPD, aber auch ähnliche Bestrebungen der Linken in der Hamburger Bürgerschaft, auf Landesebene einen „Mietendeckel“ einzuführen, erteilt das Gutachten ebenfalls eine klare Absage. Es fehle bereits an der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Zudem entfalte die bundesrechtliche Mietpreisregelung verfassungsrechtlich „Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber“. Dieser darf also nicht in Eigenregie gesetzgeberisch tätig werden und dadurch die bundesrechtliche Mietpreisregelung aushebeln.

Seite 3: Garantierte Vertragsfreiheit beschnitten?

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