Mietpreisbremse verfassungswidrig?

Unabhängig davon, so Dünchheim, „dürften landesrechtliche Mietpreisbegrenzungen nicht mit der im Grundgesetz garantierten Vertragsfreiheit vereinbar sein“. Darüber hinaus sei neben der Mietpreisbegrenzung durch den Bundesgesetzgeber ein lokaler „Mietenstopp“ ein „noch deutlich intensivierter Eingriff in das Eigentum von Vermietern, die Berufsfreiheit gewerblicher Vermieter und die Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien“.

ZIA-Präsident Andreas Mattner begrüßte das Gutachten. Es sei ein weiterer Beweis, dass sich Politik auf die einzig richtige Lösung, bauen, bauen, bauen konzentrieren sollte.

„Mit dem Gutachten wird klar, dass Mietpreisbegrenzungen sich nicht auf dem Boden der Verfassung befinden, Mietpreisbremsen oder ausufernde Vorkaufsrechte scheitern vor Gericht. All diese Dinge sollen nur der Bevölkerung Sand in die Augen streuen vor dem eigentlichen Versagen. Gegen zu hohe Mieten hilft nach wie vor nur der Bau von mehr Wohnungen. Dazu ist die Immobilienwirtschaft gerne bereit.“ (dr)

Foto: Shutterstock

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