Positives Signal für private Immobilienkäufer: Teilen der Maklercourtage

Der Beschluss des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD am 18. August 2019 hat für Immobilienkäufer ein wichtiges und positives Signal gesetzt. Künftig sollen sich in ganz Deutschland Käufer und Verkäufer die Maklerkosten je zur Hälfte teilen.

Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, erklärt dazu: „Die Vereinbarung des Koalitionsausschusses ist ein guter Tag für private Immobilienkäufer. Sie führt zu einer direkten Entlastung von Käuferinnen und Käufern von Immobilien vornehmlich in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet.“

Dass sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen darauf verständigt haben, auf die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips zu verzichten, sei eine gute Entscheidung. Engel & Völkers sah sich als größter deutscher Immobilienmakler mit in der Verantwortung und habe die Debatte über bessere Alternativen zum Bestellerprinzip von Beginn an konstruktiv begleitet, betont Enders.

Gesetzesentwurf ist noch in Bearbeitung

Kai Enders wies jedoch darauf hin, dass eine Vereinbarung im Koalitionsausschuss noch keine Gesetzesänderung sei: „Wir werden uns in den weiteren Prozess zur Ausgestaltung des konkreten Gesetzentwurfes sowie in die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag weiterhin intensiv einbringen.“

Engel & Völkers appelliert an die Bundesregierung bis zum Ende der Sommerpause einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und sich dafür einzusetzen, dass die Gesetzesänderung schon Anfang 2020 wirksam werden kann. „Mein Eindruck ist, dass auf allen Seiten die Notwendigkeit erkannt wird, rasch zu konkreten Entlastungsschritten für Immobilienkäufer zu kommen, denn die Bildung von Wohneigentum ist für die breite Bevölkerung ein entscheidender Faktor im Vermögensaufbau und in der Alterssicherung“, so Kai Enders.

Foto: Shutterstock

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