Vorstoß aus CDU: Schneller bauen – Verbandsklagerecht einschränken

Es müssten aber weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden, heißt es in dem Papier. Es stammt neben Ziemiak und Linnemann von den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder und Christoph Ploß sowie vom nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Zahlreiche EU-Vorschriften gesichtet

So sollten die öffentlichen Auftraggeber den Bestand an eigenem Planungspersonal aufstocken oder sich in größerem Umfang als bisher der Expertise von externen Ingenieurbüros bedienen. Auch die Personalkapazitäten der Genehmigungsbehörden müssten ausgebaut werden – etwa beim Eisenbahn-Bundesamt.

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für eine Initiative zur Reform der sogenannten Aarhus-Konvention nutzen soll.

Auf dieser Konvention basierten zahlreiche EU-Vorschriften über die Verfügbarkeit von Umweltinformationen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte durch Maßnahmengesetze genehmigen

Daneben gehe es darum, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, heißt es unter Berufung auf ein Gutachten des Normenkontrollrats. So sollten Akten schneller bearbeitet werden – durch zusätzliche Fachgutachter und wissenschaftliche Mitarbeiter. Zudem könne die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte erweitert werden.

Weiter heißt es, zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten ausschließlich durch projektbezogene Maßnahmengesetze genehmigt werden, die der Bundestag final beschließe – dadurch könne auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.

„Änderungen nach Stichtag nicht mehr berücksichtigen“

Außerdem wird eine Stichtagsregelung gefordert. Derzeit müssten Planungen während des laufenden Genehmigungsverfahrens gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen angepasst werden. Dadurch komme es während des Verfahrens häufig zu Verzögerungen und langwierigen Überarbeitungen – weil sich technische oder verkehrliche Rahmenbedingungen änderten.

„Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Dies würde die Planbarkeit von Infrastrukturprojekten verbessern und die Zeit vom Planungsbeginn bis zum Bau verkürzen.“

Seite 3: „Professionelle Verfahrenskommunikation“ gefordert

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